23.05.2002

Steeb: Belgien verabschiedet sich aus der Gemeinschaft der Rechtsstaaten

Belgisches Euthanasiegesetz öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor

Steeb: Belgien verabschiedet sich aus der Gemeinschaft der Rechtsstaaten

Belgisches Euthanasiegesetz öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor

„Nach der Verabschiedung des belgischen Euthanasiegesetzes muss man konstatieren, dass sich Belgien aus der Gemeinschaft der Rechtsstaaten verabschiedet hat!“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb, Stuttgart, die Entscheidung des Parlaments. Der dortige Gesetzgeber verstoße nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern setze sich auch über rechtsstaatliche Prinzipien hinweg. Kein Richter müsse prüfen, wie ernst der Wille zum Sterben gemeint sei. Mit der Regelung, dass die „Rechtmäßigkeit“ des Tötens auf Verlangen erst nach dem Tod juristisch überprüft zu werden brauche, werde dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet. Der “Bundesverband Lebensrecht” fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass ein ähnliches Gesetz in Deutschland von vornherein ausgeschlossen bleibe. Statt dessen müsse man die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung verbessern. Der Unterschied zwischen einem Sterbenlassen in Würde und einem Töten auf Verlangen müsse deutlicher werden.

Die EKD hofft darauf, dass das belgische Euthanasiegesetz, das am 16. Mai beschlossen wurde, doch noch durch eine politische Initiative zu stoppen ist. Der EKD-Pressesprecher, Oberkirchenrat Thomas Krüger (Hannover), sagte gegenüber idea, Europa befinde sich auf einer schiefen Bahn. Nach den Niederlanden, dessen Parlament im April 2001 ein Euthanasiegesetz verabschiedete, sei Belgien das zweite Land, das gegen das Tötungsverbot verstoße. Das belgische Gesetz ist noch liberaler, da es ein straffreies Töten auf Verlangen auch bei andauernden psychischen Leiden zulässt und nicht nur unheilbar Kranke im Blick hat. Krüger bezeichnete das Tötungsverbot als ein wichtiges Kulturgut und eindeutiges Gebot des christlichen Glaubens, das niemand infrage stellen dürfe. Die Christlichen Demokraten Belgiens kündigten an, gegen das Gesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu klagen. Auch christdemokratisch-konservativen Abgeordneten der EVP-Fraktion im Europaparlament kritisierten das Gesetz. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass ein Arzt Leiden lindern und Leben retten wolle. Das Gesetz berge die Gefahr, dass Kranke einem starken Druck ihrer Angehörigen oder des Pflegepersonals ausgesetzt würden, den Tod zu akzeptieren. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Bundesminister a. D. Jochen Borchert, bezeichnete aktive Sterbehilfe als “menschliche Kapitulation vor dem Leiden in unserer Welt.