16.05.2002

BVL warnt vor Wettkampf um das "liberalste" Euthanasie-Gesetz

"Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt davor, die Beendigung des Lebens zu einem Standortfaktor zu machen. Es scheint, als würden sich einige Staaten der Europäischen Union derzeit einen Wettkampf um das liberalste Euthanasie-Gesetz liefern. Dabei hat

BVL warnt vor Wettkampf um das "liberalste" Euthanasie-Gesetz

"Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt davor, die Beendigung des Lebens zu einem Standortfaktor zu machen. Es scheint, als würden sich einige Staaten der Europäischen Union derzeit einen Wettkampf um das liberalste Euthanasie-Gesetz liefern. Dabei hat

"Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt davor, die Beendigung des Lebens zu einem Standortfaktor zu machen. Es scheint, als würden sich einige Staaten der Europäischen Union derzeit einen Wettkampf um das liberalste Euthanasie-Gesetz liefern. Dabei hat der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kürzlich im Fall Pretty ausdrücklich festgestellt, dass aus dem Recht auf Leben kein Recht auf Tötung folgt. Es ist zwar zu hoffen, dass Deutschland, das hinreichend Erfahrung mit der Euthanasie besitzt, nicht beabsichtigt, seinen Nachbarn Belgien und Niederlande nachzueifern, doch kann sich niemand sicher sein, wie die Situation in einigen Jahren aussieht, wenn Deutschland die Folgen der Überalterung der Gesellschaft zu spüren bekommt. Es gilt daher bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, die den Ruf nach einem solchen Gesetz hierzulande gar nicht erst entstehen lassen.
Der BVL fordert Bundesregierung und Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. So ist Deutschland etwa hinsichtlich Palliativmedizin immer noch Entwicklungsland. Auch gibt es hierzulande immer noch zu wenig Hospize. Das muss sich ändern! Darüber hinaus gilt es, deutlich zu machen, dass ein fundamentaler Unterschied zwischen der Tötung auf Verlangen und dem Sterbenlassen in Würde besteht. So gibt es keine Verpflichtung, das Leben eines Sterbenden mit allen Mitteln der ärztlichen Kunst zu verlängern. Das ist jedoch etwas völlig anderes, als die Tötung eines unheilbar Kranken."