02.05.2002

Kaum zu glauben: DFG fordert Pruefung der Strafandrohung bei Stammzellgesetz

Bonn (ALfA). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wuenscht sich eine "zuegige Umsetzung" des vergangenene Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen Stammzell-Gesetzes. Das sagte DFG-Praesident Ernst-Ludwig Winnacker gegenueber der Nachrichtenagentur AP, wie die ausschliesslich im Internet erscheinende Netzzeitung (Ausgabe vom 26.04.) berichtet. Die Forscher "koennen mit dieser Regelung leben", so Winnacker.

Winnacker forderte, die Strafandrohung zu ueberdenken, falls deutsche Wissenschaftler dadurch im internationalen Vergleich handlungsunfaehig wuerden. Die Forscher seien aber gut beraten, sich zunaechst an den jetzt geltenden Bedingungen zu orientieren, so die Zeitung.

Die Strafregelung des Gesetzes sieht vor, dass zuwiderhandelnde Forscher mit bis zu drei Jahren Haft rechnen muessen. Strafbar machen sich deutsche Wissenschaftler auch dann, wenn sie Forschungen in auslaendischen Labors anstiften, bei denen embryonale Stammzellen verwendet werden, deren Gewinnung den Kriterien des Gesetzes widersprechen.