01.05.2002

Neue dimap–Umfrage: 69 Prozent der Bundesbürger halten das geplante Gesetz zum Import embryonaler Stammzellen für falsch

Anlässlich der Vorstellung einer repräsentativen Umfrage, die der Bundesverband Lebensrecht (BVL) beim Meinungsforschungsinstitut dimap in Auftrag gegeben hat, erklärt die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski:

Neue dimap–Umfrage: 69 Prozent der Bundesbürger halten das geplante Gesetz zum Import embryonaler Stammzellen für falsch

Anlässlich der Vorstellung einer repräsentativen Umfrage, die der Bundesverband Lebensrecht (BVL) beim Meinungsforschungsinstitut dimap in Auftrag gegeben hat, erklärt die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski:

”In den nächsten Tagen wird sich der Deutsche Bundestag erneut mit dem Entwurf eines Gesetzes befassen, das den Import embryonaler Stammzellen regeln soll. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL), der unter seinem Dach elf bundesweit agierende Lebensrechtsverbände beheimatet, steht den möglichen Auswirkungen dieses Gesetzes überaus kritisch gegenüber.

Wir haben daher nach dem 30. Januar einige Initiativen gestartet, deren wichtigste Ergebnisse, im folgenden vorgestellt werden. Dabei geht es im einzelnen um eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut dimap im Auftrag des BVL durchgeführt hat, sowie um ein von uns bei Herrn Priv. Doz. Dr. Ralf Röger in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Die bundesweite Erhebung ‚Beurteilung der neuen Möglichkeiten der Biomedizin‘ wurde unter 1003 Personen (517 Frauen und 486 Männern) im Alter zwischen 18 und 60 Jahren und älter im April 2002 durchgeführt und zeichnet auch hinsichtlich der Unterschiede beim Bildungsniveau, der Erwerbstätigkeit sowie der Konfession ein repräsentatives Bild:

Danach halten 69 Prozent ein Gesetz für falsch, das den Import embryonaler Stammzellen erlauben will. Nur 24 Prozent halten ein solches für richtig (vgl. Seite 3 der Umfrage). Bei den Frauen (74 %) ist die Ablehnung gegen ein solches Gesetz deutlich höher als bei den Männern (64%). Die Konfessionszugehörigkeit spielt dabei offensichtlich eine deutlich geringe Rolle als weithin vermutet wird. Während etwa 73 Prozent der Protestanten, 70 Prozent der Katholiken und 73 Prozent der Angehörigen anderer Konfessionen ein solches Gesetz ablehnen, stößt das Vorhaben des Gesetzgebers auch bei 63 Prozent der Befragten auf Ablehnung, die keiner Konfession angehören.

Darüber hinaus halten 71 Prozent der Befragten auch die Bestimmungen des ‚strengen Embryonenschutzgesetzes, das es verbietet, einen Embryo für einen wissenschaftlichen oder medizinischen Zweck zu verwenden, der nicht dem Leben des Embryos dient, für richtig‘. Nur 23 Prozent halten dies für falsch (vgl. Seite 2 der Umfrage).

Die hohe Zustimmung, die das geltende Embryonenschutzgesetz von 1991 erfährt, ist auch hier bei Frauen (73 %) höher als bei Männern (69 %), doch fallen die Unterschiede in den Auffassungen der Geschlechter deutlich geringer aus, als bei der Frage nach dem Gesetz zum Import embryonaler Stammzellen. Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Konfession. So befürworten nicht nur 73 Prozent der Protestanten, 72 Prozent der Katholiken und 77 Prozent der Angehörigen anderer Konfessionen das Embryonenschutzgesetz, sondern auch 66 Prozent der Konfessionslosen.

Noch deutlicher und — selbst für den BLV hinsichtlich des Ausmaßes überraschend — sind die Antworten auf die Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens ausgefallen (vgl. Seite 1). Auf die Frage, ob es stimmt, ‚dass ein neuer Mensch im Augenblick der Verschmelzung der Samenzelle des Mannes und der Eizelle der Frau entsteht?‘, antworteten 76 Prozent der Befragten (78 % der Frauen und 74 % der Männer) mit ‚Ja, stimmt‘. Nur 17 Prozent (15 % der Frauen und 20 % der Männer) vertraten die Ansicht: ‚Nein, stimmt nicht‘. Dass auch dies keine Frage des Glaubens ist, wird dadurch belegt, dass auch 74 Prozent der Konfessionslosen die Ansicht vertreten, dass es stimmt, dass mit der Verschmelzung von Ei– und Samenzelle ein neuer Mensch vorliegt. Diese Auffassung wird von 75 Prozent der Protestanten, 79 Prozent der Katholiken und 76 Prozent der Angehörigen anderer Konfessionen geteilt.

Noch eindeutiger fällt die Ablehnung des Klonens aus (vgl. Seite 4). Hier sind ganze 83 Prozent der Befragten (89 % der Frauen und 77 % der Männer) dagegen, dass, obwohl in der Frage davon die Rede war, dass Wissenschaftler hier nach eigenen Angaben erste Erfolge erzielt haben, weiter in dieser Richtung auch nur geforscht wird. Nur 13 Prozent (7 % der Frauen und 19 % der Männer) sind dafür, dass die Klonforscher ihre Experimente fortsetzen. Auch hier gibt es keinen signifikanten Unterschied zwischen konfessionell Gebundenen und Konfessionslosen.

Aus Sicht des BVL sprechen diese Umfrageergebnisse eine ganz klare Sprache: Die überwältigende Mehrheit der Bundesbürger lehnt — und zwar unabhängig davon, ob sie einer Kirche angehören — den Import embryonaler Stammzellen ab, will, dass die Experimente zum Klonen gestoppt werden, und am Embryonenschutzgesetz nicht gerüttelt wird.

Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat der BVL in diesen Tagen das bereits erwähnte, bei Herrn Priv. Doz. Dr. Ralf Röger in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zugesandt. Herr Röger, ist Lehrstuhlvertreter für öffentliches Recht an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf und hat sich bereits in seiner Habilitation mit dem Embryonenschutz befasst. In seiner ‚Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) BT–Dr. 14/8394‘ nimmt er ‚ausschließlich die (verfassungs–)rechtlichen Aspekte des Stammzellgesetz–Entwurfes in den Blick‘ und kommt dabei u.a. zu den Ergebnissen:

— Der Import embryonaler Stammzellen verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Embryonenschutzgesetz. Allerdings ist der Deutsche Bundestag auch nicht an seinen Beschluss vom 30. Januar gebunden. Das gilt sowohl dort, wo der Gesetzentwurf von dem Bundestagsbeschluss abweicht, als auch generell. Der Gesetzgeber kann auch jetzt noch ein völliges Importverbot beschließen.

— Ein Importverbot verstößt auch nicht gegen die Forschungsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Diese kann und muss in bezug auf die Stammzellforschung dann staatlicherseits eingeschränkt werden, wenn und soweit es der Schutz von Leben und Würde des extrakorporalen Embryos gebietet.

— Zwar kann die Bundesrepublik Deutschland nur für ihr Staatsgebiet bzw. ihre Staatsbürger ein strafbewertes Verbot der Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken aufstellen. Röger wörtlich: ‚Die Bindung aller staatlichen Gewalt an die grundrechtlichen Wertentscheidungen des Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG gebietet und erlaubt es aber durch normative Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass im Ausland stattfindende Beeinträchtigungen dieser Werte jedenfalls von deutscher Seite aus nicht mitverursacht werden und darüber hinaus sogar so weit wie möglich verhindert werden.‘

Der BVL ist Herrn Röger für diese sehr differenzierte Stellungnahme, die gleichwohl hinsichtlich des Wünschenswerten — nämlich einem Importverbot — an Klarheit nichts vermissen lässt, zu Dank verpflichtet. Der BVL geht davon aus, dass die Parlamentarier das Gutachten von Herrn Röger bei ihren Beratungen berücksichtigen werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Ergebnisse der Umfrage in einem so wichtigen Wahljahr wie diesem.”