01.05.2002

BVL: Internationale Entwicklung bestätigt deutsches Festhalten am Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Anlässlich der “Woche für das Leben” erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:

BVL: Internationale Entwicklung bestätigt deutsches Festhalten am Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Anlässlich der “Woche für das Leben” erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:

“In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Medien verstärkt über die Geburt sogenannter Designerkinder berichtet. Dies zeigt, dass der Anwendungsbereich der in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ländern, in denen die PID bereits erlaubt ist, eine erste Ausweitung erfährt.

Dabei dient die PID etwa in Großbritannien und den USA nicht länger nur der Selektion künstlich erzeugter Embryonen, bei denen die Erbkrankheiten der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Nachkommen übertragen würden, sondern inzwischen auch der gezielten Fahndung nach passenden Zellspendern. Statt der Vernichtung von Embryonen, die unerwünschte Eigenschaften aufweisen, wird der Gen-Check jetzt auch mit dem Ziel durchgeführt, Embryonen mit besonderen Eigenschaften herauszufiltern und alle übrigen zu vernichten. Offensichtlich soll mit der PID, die bislang nur auf einem Nischenmarkt der Biomedizin zum Einsatz kam, nun ein Massenmarkt erschlossen werden.

Diese Entwicklung zeigt, wie richtig die Bundesrepublik Deutschland mit einem Verbot der PID lag. Sie zeigt auch, dass sich die PID — anders von ihren Befürwortern behauptet — nicht auf wenige Betroffene beschränken lässt. Bestrebungen, wie jene der FDP, welche die PID unter Auflagen auch hierzulande einführen wollen, sind auch deshalb eine klare Absage zu erteilen.”