23.06.2002

Antinori zuvorgekommen: Italien verbietet das Klonen


Rom (ALfA). Das italienische Parlament hat Mitte Juni ein Gesetz verabschiedet, welches das Klonen menschlicher Embryonen mit hohen Strafen belegt. Die berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Demnach sollen Klon-Experimente kuenftig mit Gefaengnisstrafen von zehn bis 20 Jahren belegt werden. Weitere Artikel, ueber die noch beraten wird, sehen zudem Geldstrafen von bis zu einer Million Euro vor. Zudem sollen die Mediziner mit einem Berufsverbot belegt werden. Die Vorschriften sollen fuer jeden gelten, der versucht, aus einer einzelnen Keimzelle einen neuen Menschen zu machen, heisst es in dem Text, der noch vom Senat gebilligt werden muss. Verboten werden soll die kuenstliche Befruchtung mit fremden Keimzellen. Waehrend den Aerzten hohe Strafen drohen, bleiben die beteiligten Eltern jedoch verschont.