05.06.2002

Waechst: Kritik an belgischem Euthanasie-Gesetz nimmt zu

Berlin (ALfA). Bundesjustizministerin Herta Daeubler-Gmelin (SPD) und der Praesident der Bundesaerztekammer Joerg-Dietrich Hoppe haben das belgische Gesetz zur Freigabe der Euthanasie in Zeitungsinterviews scharf kritisiert.

Das Gesetz verstosse gegen die Grundgedanken der EU-Grundrechte-Charta, die einen klaren Lebensschutz vorsehe, sagte die Ministerin der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 29.05.) und kuendigte einen entsprechenden Vorstoss an: "Wir muessen uns jetzt auch in der Europaeischen Union ueber solche Grundsatzfragen unterhalten". Sie halte es fuer den "absolut falschen Weg", AErzten die Entscheidung zuzuweisen, wenn das Leben beendet werden solle, sagte Daeubler-Gmelin.

Das belgische Parlament hatte am 16. Mai ein Sterbehilfe-Gesetz beschlossen, das eine Toetung auf Verlangen unheilbar kranker Patienten erlaubt, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden, sowie von Menschen mit andauernden psychischen Leiden.

Hoppe sagte der "Sueddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 28.05.) "Wenn das Toeten von Menschen als Problemloesung akzeptiert wird, verlassen wir die Grundfesten des Humanismus." Laender, in denen die Euthanasie eine grosse und akzeptierte Rolle spiele, wuerden die Palliativmedizin (Schmerztherapie) unzureichend praktiziert.