16.07.2002

Bundesverfassungsgericht: Ehe ist auch weiterhin nur die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Hartmut Steeb zum trotzdem abzulehnenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Bundesverfassungsgericht: Ehe ist auch weiterhin nur die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Hartmut Steeb zum trotzdem abzulehnenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

„ 1. Wie schon bei anderen Urteilen der höchsten Gerichte wird man den fahlen Beigeschmack nicht los, dass es nicht mehr nur um eine objektive Rechtsfindung geht, sondern auch um die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz. Dafür spricht auch die knappe Mehrheit von 5 : 3 mit der diese Entscheidung zustande gekommen ist. Durch die politische motivierte Wahlen zum Bundesverfassungsgericht scheinen auch inhaltliche Entscheidungen vorprogrammiert. Die herrschende Meinung, Richter würden ausschließlich nach dem Buchstaben des Gesetzes und objektivem Recht urteilen, muss man wohl als Illusion fallen lassen. Damit verlieren die Gerichte ihre gesellschaftliche Unabhängigkeit als notwendige Kontrollinstanzen – im Rahmen der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung. Sie sind nicht mehr die Wahrheitsindikatoren von Recht und Gerechtigkeit sondern folgen den vermeintlichen Mehrheitsmeinungen. Dies zu erkennen ist vielleicht noch schlimmer als das Fehlurteil selbst.

2. Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht die Selbstverständlichkeit ausgesprochen hat, dass die Ehe die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. Dies ist zunächst positiv hervorzuheben. Deshalb muss jetzt dringend auch in der Öffentlichkeit das Gerede von einer „Homoehe“, von einer „Ehe mit gleichgeschlechtlichen Partner“ und vergleichbare Formulierungen verschwinden. Sie haben schon in der Vergangenheit die Vorstellung von Ehe und Familie kräftig beeinträchtigt. Es gibt keine sachliche Begründung dafür, den Begriff der Ehe weiter zu verfälschen. Und dabei geht es nicht um die Diskriminierung anderer Lebensformen. Wer vielmehr andere Lebensformen mit Ehe und Familie gleichsetzen möchte, der diskriminiert die besonderen Leistungen der Ehen und Familien für diese Gesellschaft.

3. Das Urteil ist dennoch in seiner Gesamtheit abzulehnen, weil es die Einzigartigkeit der Ehe als geordnete lebenslange Treuegemeinschaft von dem Sockel holt, auf dem sie zurecht stehen sollte, nämlich als die erstrebenswerte Lebensform und kleinste Zelle der Verantwortungsgemeinschaft, auch als natürlichen Keimzellen für Familien, die auch für die Generationenfolge sorgen. Die gesetzliche Aufwertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften relativieren den besonderen Schutz von Ehe und Familien, obwohl sie nicht den unersetzbaren und unvergleichlichen sozialen Dienst für die Gesellschaft bieten. Und deshalb war es in der Vergangenheit kein Unrecht, dass diese nicht die gleiche Rechtsstellung wie Ehen hatten. Und es ist und bleibt absolut unnötig, ihnen einen ähnlichen Schutzmantel zu geben.

4. Das Urteil ist schließlich auch deshalb abzulehnen, weil darin deutlich wird, dass sich diese Gesellschaft immer mehr von den christlichen Grundlagen entfernt und biblisch klar abzulehnende gleichgeschlechtliche Lebensweisen gesetzlich schützt. Damit kommt das Bundesverfassungsgericht nicht mehr der „Verantwortung vor Gott“ nach, die uns - Gott sei Dank - die Verfassungsgeber in die Präambel des Grundgesetzes geschrieben haben. Wenn das oberste Gericht unserer Gesellschaft für rechtmäßig anerkennt, was dem biblischen Wort widerspricht, dann ruht darauf kein Segen für unser Volk. Es dient der Verführung auch junger Menschen, die immer mehr den Eindruck gewinnen werden, dass das Leitbild Ehe und Familie ausgedient habe.