08.07.2002

Bundestag befindet ueber Massnahmen gegen Spaetabtreibung

Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Antrag der CDU/CSU-Bundestgagfraktion "Vermeidung von Spaetabtreibungen - Hilfen fuer Eltern und Kinder" mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag sah unter anderen eine Erweiterung der medizinischen Beratung vor einer praenatalen Diagnostik um eine psycho-soziale Beratung vor. Eine Kostenuebernahme fuer die praenatale Diagnostik durch die Krankenkassen sollte nur unter der Voraussetzung stattfinden, dass diese vorgeschriebenen Beratungen erfolgt sind. Weite sollte nach dem Willen von CDU und CSU das Vorliegen einer medizinischen Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes nicht mehr der untersuchende Arzt allein entscheiden, sondern ein interdisziplinaer besetztes Kollegium, aus Bereichen wie der Frauenheilkunde, der Kinderheilkunde, der Psychologie und der Humangenetik. Auf diese Weise sollte die Prognoseentscheidung auf eine breite Basis gestellt werden. Darueber hinaus sah der Antrag eine genaue statische Erfassung aller Spaetabtreibungen vor. Schaetzungen zufolge werden in Deutschland jedes Jahr rund 800 Abtreibungen zu einem Zeitpunkt vorgenommen, da die Opfer bereits ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig waeren.

Statt dessen verabschiedete das Parlament einen Antrag der Fraktionen von SPD und Buendniss 90/Die Gruenen. Kuenftig werden schwangere Frauen durch eine entsprechende Formulierung im Mutterpass darauf hingewiesen, dass sie einen "Rechtsanspruch auf Beratung" besitzen.