21.01.2002

Paul-Deitenbeck-Gedächtnis-Stiftung gegründet

Die Deutsche Evangelische Allianz hat am 21. Dezember 2001 die Paul-Deitenbeck-Gedächtnis-Stiftung als Treuhandstiftung der Deutschen Evangelischen Allianz gegründet. Nachdem das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften jetzt die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt hat, gab dies der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, gemeinsam mit Direktor des Evangelischen Allianzhaus Bad Blankenburg, Reinhard Holmer, bekannt.

Die Paul-Deitenbeck-Gedächtnis-Stiftung wurde von einem anonymen bleibenden Gründungsstifter mit einem Kapital von 100.000 DM ausgestattet.

Die Stiftung erinnert an Paul Deitenbeck, Pfarrer in Lüdenscheid, der 88jährig am 3. Dezember 2000 gestorben ist. Er war von 1958 bis 1979 Mitvorsitzender der Deutschen Evangelischen Allianz. Gemäß der Stiftungssatzung fördert die Paul-Deitenbeck-Gedächtnis-Stiftung „die Arbeit und den Dienst im Evangelischen Allianzhaus und dessen Erhalt und Ausbau zur Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift vorgegeben, in den reformatorischen Bekenntnissen festgelegt und in der Glaubensbasis der Evangelischen Allianz seinen Ausdruck findet.“ Die Erträge aus der Stiftung und Spenden an die Stiftung werden somit zur Förderung des inhaltlichen Programms im Evangelischen Allianzhaus Bad Blankenburg und zur baulichen Unterhaltung, Renovierung und Verbesserung der Bausubstanz und der Infrastruktur verwandt.

Zum Vorstand der Stiftung wurden Hartmut Steeb, Stuttgart und Reinhard Holmer, Bad Blankenburg benannt. Dem Stiftungsrat, der die Grundsatzentscheidungen der Stiftung zu fällen hat gehören die beiden Vorsitzenden der Deutschen Evangelischen Allianz, Präses Peter Strauch, Witten und Generalsekretär Theo Schneider, Dillenburg, an.

Die Paul-Deitenbeck-Gedächtnis-Stiftung hat ihren Sitz bei der Geschäftsstelle der Deutschen Evangelischen Allianz in Stuttgart, Olgastraße 57 a, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711-2371953-0, Fax: 0711-2371953-53, E-Mail: info@ead.de. Sie ist offen für Zustiftungen und Spenden, die nach folgender Maßgabe steuermindernd geltend gemacht werden können:

1. Bis zur Dauer eines Jahres, also bis zum 20. Dezember 2002 ist eine Zustiftung möglich ist. Sie kann bis zur Höhe von 307.000 Euro geltend gemacht werden, entweder in einem Jahr oder in bis zu 10 Jahresraten.
2. Auch danach sind Zustiftungen gemacht möglich, die dann bis zu 20.400 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden können.
3. Der Stiftung können Spenden anvertraut werden, die ebenfalls bis zu 20.400 Euro pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden können.

Diese steuermindernden Möglichkeiten bestehen alle neben den ansonsten bestehenden Spendenabzugsmöglichkeiten von bis zu 5 bzw. bis zu 10 % des zu versteuernden Einkommens.


Hartmut Steeb