28.04.2002

Schwarzer Tag fuer Lebensschutz: Kritische Stimmen zum gestrigen Tag

Berlin (ALfA). Heftige Kritik hagelte es an dem Gesetz von Seiten der Lebensrechtler. Die Christdemokraten fuer das Leben (CDL) bemaengelten, dass "mit der Verabschiedung des Stammzellimportgesetzes durch den Deutschen Bundestag faktisch der Startschuss fuer die verbrauchende Embyonenforschung in Deutschland gegeben" werde. "Der prinzipielle Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen seines Lebens ist aufgehoben, wenn der Import embryonaler Stammzellen erlaubt wird, fuer die zuvor lebensfaehige menschliche Embryonen im Ausland getoetet worden sind," betonte die CDL-Bundesvorsitzende, Johanna Graefin von Westphalen. Der Bundestag habe damit die Toetung von Embryonen fuer Forschungszwecke indirekt legitimiert. Das parlamentarische Verfahren, das zu dem Gesetz gefuehrt habe, sei mehr als problematisch verlaufen, der Lebensschutz "verfahrenstechnisch ausgehebelt" worden. Das Gesetz sei innerhalb weniger Wochen in grosser Eile durch die Abstimmung gejagt worden sei. Fuer die einzige Parlamentsdebatte ueber dieses weichenstellende Gesetz seien nur zwei Stunden angesetzt worden. Dies lasse den parlamentarischen Ablauf in einem noch schlechteren Licht erscheinen. "Das ist ein schwarzer Tag fuer den Lebensschutz in Deutschland!"

 

Die Bundesvorsitzende "Aktion Lebensrecht fuer Alle" e.V. (ALfA), Claudia Kaminski bezeichnete das vom Parlament beschlossene Stammzellgesetz "zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher Embryonen" als eine Mogelpackung. Treffender und ehrlicher sei es mit "Gesetz zur Etablierung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung europaeischer Forschungsgelder" ueberschrieben. Zudem widerspreche es, dem erklaerten Willen von zwei Dritteln der Bevoelkerung. "Die Oeffentlichkeit zu taeuschen, und sich ueber Werte und Normen hinwegzusetzen, welche die Menschen im Land offensichtlich immer noch beachtet wissen wollen, zeigt wie selbstherrlich viele der sogenannten Volksvertreter laengst geworden sind", so Kaminski weiter. In ihrem "Wahlkampf fuer das Leben" werde die ALfA dafuer sorgen, dass dies nicht in Vergessenheit gerate

Am Tag vor der Verabschiedung des Gesetzes ueber den Import embryonaler Stammzellen hat der Marburger Bund vor einem Aufweichen der strengen Auflagen gewarnt. Es drohe ein "bioethisches Horrorszenario des Embryonenverbrauchs", erklaerte der Aerzteverband am Mittwoch in Koeln. Wenn das am Donnerstag im Parlament zur Abstimmung stehende Gesetz von den Auflagen des Bundestagsbeschlusses vom 30. Januar abweiche, duerfe es nicht verabschiedet werden, verlangten die Verbandsvorsitzenden Frank Ulrich Montgomery und Rudolf Henke.

Drei Tage vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag hatte auch der Staendige Rat der Deutschen Bischofskonferenz zu den Beratungen ueber das Stammzellgesetz Stellung bezogen. In einer von der Deutschen Bischofskonferenz verbreiteten Erklaerung heisst es: "Die deutschen Bischoefe haben sich am 22. April im Staendigen Rat mit dem gegenwaertigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen befasst. Wir bekraeftigen unsere strikte Ablehnung der Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen, zu deren Gewinnung die Toetung embryonaler Menschen billigend in Kauf genommen wird. Das ist unvereinbar mit dem Lebensrecht und dem uneingeschraenkten Lebensschutz, die dem Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an zukommen.

Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die urspruenglich beschlossene Regelung "Import unter strengen Auflagen" nicht ausreichend ist. Zu gross sind hier offenbar die oekonomischen Interessen und der Druck, mit dem die geplanten Beschraenkungen aufgeweicht werden sollen, so dass - bildlich gesprochen - die bereits einen Spalt breit geoeffnete Tuer immer weiter aufgestossen werden wird. Im Gegensatz zu dem Beschluss vom 30. Januar sieht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum Beispiel weitgehende Straffreiheit bei Beteiligung an Forschungsarbeiten im Ausland, die gegen das Stammzellgesetz verstossen, vor. Der Zielsetzung des Stammzellgesetzes, Anreize zur Toetung von menschlichen Embryonen zu vermeiden, werden solche Regelungen keineswegs gerecht.

Die Bundestagsabstimmung am 30. Januar hat gezeigt, dass die Gruppe der Abgeordneten, die sich fuer ein totales Importverbot einsetzen, groesser ist als von vielen vermutet. Dies bestaetigt auch die ablehnende Haltung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Umfrageergebnisse haben in den vergangenen Wochen gezeigt, dass ein umfassender Embryonenschutz auch in der Bevoelkerung breiten Rueckhalt findet. Deshalb begruessen die Bischoefe die neuerliche Initiative derer, die im Bundestag ein klares Importverbot erreichen wollen. Dies waere ein deutliches Zeichen fuer den Schutz des Lebens in unserem Land."