28.04.2002

Kirchen fordern Familienwahlrecht

Deutsche Evangelische Allianz war schon vor acht Jahren dafür

Kirchen fordern Familienwahlrecht

Deutsche Evangelische Allianz war schon vor acht Jahren dafür

S t u t t g a r t, 16. April 2002 (idea) - Acht Jahre nach der Deutschen Evangelischen Allianz haben sich jetzt führende Repräsentanten der großen Kirchen für ein Familienwahlrecht ausgesprochen. Danach sollten Eltern bei Wahlen zusätzliche Stimmen für ihre Kinder abgeben können. Dies hatte der Dachverband von 1,3 Millionen Evangelikalen bereits 1994 in seinem familienpolitischen Programm gefordert und dafür unter anderem bei der Kinderkommission des Deutschen Bundestags Zustimmung gefunden. Die Kirchenleitungen hatten sich zu dieser Forderung bisher nicht geäußert. Bei der Eröffnung der „Woche für das Leben“ Mitte April in Erfurt sagte der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Manfred Kock (Düsseldorf), daß das Familien- oder Kinderwahlrecht helfen könne, Kindern mehr gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen. Der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz), plädierte dafür, den Anliegen von Kindern und Familien eine „politische Stimme“ zu geben. Auch Spitzenpolitiker von SPD und CDU haben sich für eine Stärkung der Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes beziehungsweise Zahlung eines Familiengeldes ausgesprochen.

Hausfrau und Hausmann als Beruf aufwerten

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sagte gegenüber idea, ein Familien- oder Kinderwahlrecht zwinge Politiker, stärker als bisher die Meinung aller Wähler zu berücksichtigen. Wenn gegenwärtig weniger als fünf Prozent der Erwachsenen drei und mehr Kinder haben, sei es kein Wunder, daß diese Gruppe häufig vernachlässigt werde. Steeb appellierte an die Kirchen, auch andere familienpolitische Forderungen der Allianz zu unterstützen. Insbesondere müsse der Beruf der Hausfrau oder des Hausmannes materiell, sozial und juristisch aufgewertet werden. Der Staat solle nicht außerfamiliäre Einrichtungen bezuschussen, sondern Eltern ein Familiengehalt zahlen. Im Sinne des Grundgesetzes könnten dann die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder fremde Institutionen damit beauftragen wollen.