28.04.2002

Gruenes Licht fuer Stammzellimport: Bundestag verabschiedet neues Gesetz

Berlin (ALfA). Mit grosser Mehrheit hat der Deutsche Bundestag gestern (25.04.) das Stammzellengesetz verabschiedet, das den Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken erlaubt.

Um 20.27 Uhr verkuendete Bundestagspaesident Wolfgang Thierse (SPD) das Ergebnis: 360 Abgeordnete stimmten mit Ja, 190 mit Nein, neun enthielten sich der Stimme. Zu den Befuerwortern zaehlte auch Bundeskanzler Schroeder, der fuer die Abstimmung vom Kanzlersessel auf einen Abgeordnetenstuhl gewechselt hatte. Durch das nun verabschiedete Stammzellengesetz (SZG) wird der Import menschlicher embryonaler Stammzellen zwar "grundsaetzlich" verboten, Ausnahmen werden aber fuer "hochrangige Forschungsziele" unter Auflagen zugelassen. Ueber ihre Einhaltung soll eine Kontrollbehoerde beim Gesundheitsministerium und eine neue "Zentrale Ethik-Kommission fuer Stammzellenforschung" wachen.

Zulaessig ist die Einfuhr embryonaler Stammzellen dann, wenn die genehmigende Behoerde, die beim Paul-Ehrlich-Institut/Robert-Koch-Institut angesiedelt und dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt werden soll, zur "Ueberzeugung" gelangt ist, dass "die embryonalen Stammzellen in Uebereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und in Kultur gehalten werden oder im Anschluss daran kryokonserviert gelagert werden" die Embryonen, aus denen sie gewonnen wurden, "zum Zwecke der Herbeifuehrung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind, sie endgueltig nicht mehr fuer diesen Zweck verwendet worden sind und keine Anhaltspunkte dafuer vorliegen, dass dies aus Gruenden erfolgte, die an den Embryonen selbst liegen" und den Eltern "fuer die Ueberlassung der Embryonen zur Stammzellgewinnung kein Entgelt oder sonstiger geldwerter Vorteil gewaehrt oder versprochen wurde."

 

Das Gesetz war von einer fraktionsuebergreifenden Abgeordnetengruppe erarbeitet worden, die bereits Ende Januar mit 340 Ja- gegen 266 Nein-Stimmen einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Parlaments erwirkt hatte. Nach dem Gesetz duerfen nur Stammzellen importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und in Labors in Kulturen gelagert worden sind. Aus diesen "kryokonservierten" oder gefrorenen Stammzellen kann kein Embryo mehr entstehen. Nach Worten der Abgeordneten Margot von Renesse (SPD) soll die Stichtagsregelung sicherstellen, dass "fuer die deutsche Forschung kein Embryo sein Leben lassen darf".

Der inzwischen mehrfach veraenderte Gesetzentwurf, mit dem der Bundestagsbeschluss vom 30. Januar umgesetzt werden sollte, wurde erst am Dienstag im Intranet des Deutschen Bundestags allen Abgeordneten erstmals zugaenglich gemacht. Gegenueber dem ersten Entwurf weist das nun beschlossene Gesetz mehr als zwei Dutzend Aenderungen und Ergaenzungen auf, die erst am 17. April in der Sitzung des Ausschusses fuer Bildung, Forschung und Technikfolgenabschaetzung beschlossen wurden. Der Rechtsausschuss hatte den Gesetzentwurf abgelehnt, im Gesundheitsausschuss war ueber den Entwurf, nach einer strittigen, stark verkuerzten Geschaeftsordnungsdebatte ueber die Tagesordnung, erst gar nicht beraten worden.