21.04.2002

Australien erlaubt Designerbabies: BVL fordert Festhalten am PID-Verbot

Sydney/Berlin (ALFA). Die zustaendigen Behoerden in Australien haben drei Elternpaaren erlaubt, sogenannte Designerbabies zur Rettung ihrer todkranken Kinder zu erzeugen. Durch kuenstliche Befruchtung und Praeimplantationsdiagnostik (PID) solle jeweils der Embryo mit dem am besten geeigneten Genmaterial ausgesucht werden, teilten die behandelnden Aerzte am Dienstag in Melbourne und Sydney mit. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das Kind soll dann ausgetragen werden, um der Plazenta Stammzellen fuer Transfusionen entnehmen zu koennen. Die kranken Kinder haben seltene Blutkrankheiten, die nur durch Knochenmarkstransplantationen zu behandeln sind. Nach Angaben der Aerzte steht die Chance, einen geeigneten Spender zu finden, normalerweise bei eins zu mehreren Milliarden. Durch die In-Vitro-Befruchtung erhoehe sie sich auf eins zu vier.

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, nahm dies zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die seit Monaten zunehmenden Medienberichte ueber sogenannter Designerkinder zeigten, "dass der Anwendungsbereich der in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen PID in Laendern, in denen die PID bereits erlaubt ist, eine erste Ausweitung erfaehrt." Dabei diene die PID nicht nur in Australien, sondern auch in Grossbritannien und den USA nicht laenger nur der Selektion kuenstlich erzeugter Embryonen, bei denen die Erbkrankheiten der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Nachkommen uebertragen wuerden, sondern inzwischen auch der gezielten Fahndung nach passenden Zellspendern. Statt der Vernichtung von Embryonen, die unerwuenschte Eigenschaften aufweisen, werde der Gen-Check jetzt auch mit dem Ziel durchgefuehrt, Embryonen mit besonderen Eigenschaften herauszufiltern und alle uebrigen zu vernichten.

 

"Offensichtlich soll mit der PID, die bislang nur auf einem Nischenmarkt der Biomedizin zum Einsatz kam, nun ein Massenmarkt erschlossen werden. Diese Entwicklung zeigt, wie richtig die Bundesrepublik Deutschland mit einem Verbot der PID lag. Sie zeigt auch, dass sich die PID - anders von ihren Befuerwortern behauptet - nicht auf wenige Betroffene beschraenken laesst. Bestrebungen, wie jene der FDP, welche die PID unter Auflagen auch hierzulande einfuehren wollen, sind auch deshalb eine klare Absage zu erteilen."