07.04.2002

Euthanasiegesetzgebung in Holland in Kraft

Bruessel (ALfA). Am Ostermontag (1. April) trat in den Niederlanden das neue Euthanasie-Gesetz in Kraft, dass die Toetung auf Verlangen regelt. Nach Ansicht des CDU-Europaparlamentariers Peter Liese, besteht die Gefahr, dass das Gesetz einen "gefaehrlichen Dammbruch" ausloest. Seine Fraktion lehne das Gesetz einhellig ab, sagte Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der groessten Fraktion im Europaeischen Parlament (EVP/ED-Fraktion) ist.

Laut Liese sehen die europaeischen Christdemokraten "insbesondere die Gefahr, dass Euthanasie in Zukunft als etwas voellig normales angesehen wird." Auf die Dauer koennten Patienten sich verpflichtet fuehlen, Euthanasie zu beantragen, "damit sie ihren Angehoerigen und der Gesellschaft nicht zur Last fallen". Durch die Zulassung der Euthanasie wuerden zudem die Alternativen aus dem Blick ruecken. "Moderne Schmerztherapie und intensive Betreuung, z.B. in Hospizen, kann den Wunsch nach Toetung in fast allen Faellen abwenden", so Liese.

Liese erinnerte daran, dass auch die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen das Gesetz im vergangenen Jahr kritisiert und bemaengelt hatte, es biete zuwenig Garantien gegen Missbrauch und sei nicht sorgfaeltig ausgearbeitet. Auch die Kommission habe darauf hingewiesen, dass Patienten von Dritten, z.B. Angehoerigen, unter Druck gesetzt werden koennen. Sehr besorgt seien die Vereinten Nationen auch darueber, dass Kinder ab 12 Jahren Euthanasie beantragen duerfen. "Leider haben die Niederlaender alle Warnungen aus dem Ausland in den Wind geschlagen."