28.05.2001

"Genetic Park": Juristen fuer uneingeschraenkten Embryonenschutz

Koeln (ALfA). Bei einer oeffentlichen Tagung (05. Mai) der "Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V." hat sich der Vorsitzende der Vereinigung Bernward Buechner in Koeln gegen Tendenzen gewandt, die Menschenrechte des Embryos zu leugnen oder zu relativieren. Ausgerechnet das angeblich weltweit so vorbildliche deutsche Abtreibungsgesetz diene manchen als Beleg fuer die Behauptung, der Embryo in der Petrischale sei rechtlos. Diese These sei ebenso unhaltbar wie die Forderung nach einem abgestuften Lebensschutz, sagte Buechner. "Menschenwuerde und Lebensrecht gibt es nicht in kleinerer Portion. Es gibt diese Rechte ganz oder gar nicht", sagte Buechner, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg. Die Rechte des Embryos woegen schwerer als die Interessen anderer Menschen und erst recht schwerer als diejenigen von Forschung und Wirtschaft. Weil fuer eine Gueterabwaegung kein Raum sei, so Buechner, "fragt man sich, was der Nationale Ethikrat des Bundeskanzlers eigentlich soll."

"Reichlich unausgegoren" sei auch die Idee, die Praeimplantationsdiagnostik (PID) als "rechtswidrig, aber straffrei" zu behandeln. Bezueglich der PID sei die Situation eine voellig andere als die einer bestehenden Schwangerschaft. Mit der Bezeichnung als "rechtswidrig" werde die PID scheinbar verboten. Zugleich aber werde augenzwinkernd zur Anwendung dieser Methode eingeladen. Gegen einen derart "zynischen Umgang mit dem Recht" sei entschiedener Protest angezeigt.