25.03.2001

Gericht verbietet Gebetsversammlungen vor Abtreibungsklinik

Angeblich Frauen am Pranger - Protest christlicher Lebensrechtler

Gericht verbietet Gebetsversammlungen vor Abtreibungsklinik

Angeblich Frauen am Pranger - Protest christlicher Lebensrechtler

K a s s e l / S t u t t g a r t, 23. März 2001 (idea) - Das Verwaltungsgericht Kassel hat Gebetsversammlungen vor einer Tagesklinik verboten, die ambulante Abtreibungen durchführt. Im vergangenen Jahr hatte der katholische Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschlands" zwei Versammlungen gegenüber der Klinik in der nordhessischen Großstadt abgehalten. Dabei beteten zwischen 15 und 20 Personen zwei Stunden lang „für die Ungeborenen, deren Eltern, den Arzt, sein Personal sowie alle in Abtreibung verstrickten Menschen". Sie hielten auch ein Marienbild in Richtung der Klinik. Die Aktionen hatten bei den Mitarbeitern der Klinik starken Protest ausgelöst. Die Stadt untersagte daraufhin weitere Veranstaltungen im Umkreis von 200 Metern. Dagegen riefen die Abtreibungsgegner das Verwaltungsgericht an, um grünes Licht für ein neues Gebet am 23. März zu erhalten. Doch das Gericht bestätigte den Beschluß der Stadt mit der Begründung, daß Frauen bei der Versammlung an den Pranger gestellt würden, was die „notwendige psychische Bewältigung" der Abtreibung erschwere.

Innere Widersprüche einer angeblich humanen Gesellschaft
Unterstützung erhalten die Kasseler Abtreibungsgegner vom „Treffen Christlicher Lebensrechtsgruppen“ (TCLG). Deren Sprecher Hartmut Steeb (Stuttgart) warf dem Gericht eine nicht akzeptable Beschränkung der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit vor. Die Weigerung, Christen mit friedlichen Mitteln für das Lebensrecht Ungeborener protestieren zu lassen, stehe in krassem Mißverhältnis zur Erlaubnis, jährlich hunderttausende Kinder zu töten. Mit dem Beschluß entlarve das Gericht die inneren Widersprüche einer angeblich humanen Gesellschaft. Ein Krankenhaus sei kein Parlament mit einer demonstrationsfreien Bannmeile, sagte Steeb gegenüber idea. Er ist hauptberuflich Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) kommentierte den Gerichtsbeschluß ironisch mit der Frage, ob öffentliches Beten inzwischen als „rechtswidrig, aber straffrei" angesehen werde. So stuft der Gesetzgeber Abtreibungen ein.

Klaus-Peter Grasse, Stuttgart