Evangelische Allianz-Stiftung

für die Arbeit der Evangelischen Allianz in Deutschland

Stiftungen sind eine richtig gute Erfindung: diese Rechtsform wurde entwickelt, um spezielle Ziele und Ideen zu fördern und räumt der Stiftung und ihren Spendern dafür Steuerersparnisse ein.

Die Evangelische Allianz Stiftung mit Sitz in Bad Blankenburg ist als "bürgerliche Stiftung privaten Rechts" anerkannt. Aus zweckgebundenen Eigenmitteln konnten wir 2005 die Evangelische Allianz-Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichten. Spenden an die Stiftung kommen der Arbeit und dem Dienst der Evangelischen Allianz vor Ort, deutschlandweit und international zugute.

Ansprechpartner für Zustiftungen:

Dr. Reinhardt Schink

Vorstand der EAD

Esplanade 5-10a
07422 Bad Blankenburg

Telefon: 036741 21 207
Telefax: 036741 3212

Stiftungsvorstand:

Hartmut Steeb, Generalsekretär i.R. der Deutschen Evangelischen Allianz

Stiftung bürgerlichen Rechts | Stiftungsverzeichnis Freistaat Thüringen Verzeichnisnummer 903

Bankverbindung (Evangelische Bank eG):
IBAN: DE82 5206 0410 0008 0246 00
BIC: GENODEF1EK1

So können Sie unsere Stiftung unterstützen

Allgemein:

Unser Staat fördert Stiftungen. Sie bieten eine besonders attraktive
Form für die Unterstützung gemeinnütziger Werke.
Hier sind Ihre Gaben gut angelegt.

1. Die Zustiftung

Die Besonderheit bei Stiftungen besteht darin, dass der Grundstock des Stiftungskapitals nicht verbraucht wird, sondern mit
seinen jährlich erwirtschafteten Beträgen eine langfristig und damit im Grunde nicht versiegbare Quelle von Einnahmen ermöglicht. Wer diesem Kapital etwas hinzufügen will, wird „Zustifter“. Das zugewendete Vermögen – Geld- oder Sachspenden – wird nicht verbraucht, sondern ertragbringend von der Stiftung verwaltet. Unabhängig vom erzielten Einkommen können bis zu 1.000.000 Euro steuermindernd in Anrechnung gebracht werden. Dies kann in einem Jahr geschehen oder auch auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.

2. Die Spende

Insgesamt können Spenden bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden.

3. Vermächtnis und Erbe

Im Testament kann auch die Stiftung als Vermächtnisnehmer oder Erbe eingesetzt werden. Gibt z.B. ein Erbe das Ererbte oder einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Stiftung weiter, so bleibt dieser Betrag von der Erbschaftssteuer befreit.

4. Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigungen werden nach jeder Spendengutschrift einzeln erstellt. Bei Daueraufträgen oder auf Wunsch wird eine Jahreszuwendungsbestätigung zugesandt.

Informations-Flyer zur Evangelische Allianz-Stiftung:

Stiftung der Evangelischen Allianz in Deutschland

Informationsflyer zu den Stiftungen der Deutschen Evangelischen Allianz:

  • Evangelische Allianz-Stiftung
  • Paul-Deitenbeck-Stiftung (bis 12/2024)

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