20.03.2024
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden besteht seit 70 Jahren
Festakt am 20. März 2024 in Erzhausen
© istock GettyImages Anawat
Festakt in Erzhausen
(BFP) Mit einem Festakt hat der Vorstand des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) das 70-jährige Bestehen des Bundes gewürdigt. Im Rahmen einer kleinen Feier anlässlich der Vorstandssitzung am 20. März 2024 in Erzhausen wurde die Entstehung und Entwicklung des BFP aufgezeigt.
Den Glaubensweg gemeinsam gehen
Am 19. März 1954 fassten Vertreter von verschiedenen freien Pfingstgemeinden in Deutschland den Beschluss, die bisherige Arbeitsgemeinschaft ohne Rechtsform jetzt mit der Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft der Christengemeinden in Deutschland“ (ACD) als Verein in Frankfurt/Main eintragen zu lassen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges hatten sich „Freien Pfingstler“ zusammengefunden und sich zu regelmäßigen Konferenzen getroffen. Ihr Anliegen war, sich gegenseitig zu stärken und den „Glaubensweg“ gemeinsam zu gehen. In den bestehenden Kirchen schien es keine Heimat zu geben und so fand man sich zu einer „Arbeitsgemeinschaft“ zusammen.
Nach rund sieben Jahren des Miteinanders wird im Protokoll der Herbstkonferenz 1953 folgende Entscheidung festgehalten: „Die Bruderschaft erwägt ernsthaft und verantwortungsbewusst verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitsgemeinschaft der Freien Pfingstgemeinden in Deutschland, unter voller Achtung der Selbständigkeit der Lokalgemeinden, in günstiger Weise rechtsfähig zu machen.“
Damit war die Weiche für eine juristische Verbindung der Gemeinden gestellt. Bereits hier wird ein Prinzip sichtbar, das bis heute im BFP gilt: Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde bei bewusster Verbindlichkeit ist ein hohes Gut im Bund.
Ein weiterer Grund für die Konstituierung war die theologische Ausbildung, die damit besser gestaltet werden konnte. Von Anfang an war wichtig, dass theologische Ausbildung immer als Ziel den Gemeindeaufbau haben soll. 1954 konnte das Gelände in Erzhausen bei Darmstadt mit Spendengeldern der Assemblies of God Springfield/USA erworben werden. Dort stand der Rohbau einer Gummifabrik, deren Ausbau aufgegeben worden war. Bis heute ist hier das Theologisches Seminar zu Hause und auch die Geschäftsstelle des Bundes wurde später hier angesiedelt.
Freikirche mit Körperschaftsrechten
Anfang der 1970er Jahre wurde in Hessen der Antrag zur Verleihung der Körperschaftsrechte gestellt. Seit dem 29. März 1974 besteht die Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR).
In den 1980er Jahren war die ACD auf über 200 Gemeinden gewachsen und mehrere Arbeitszweige hatten sich entwickelt und etabliert. Diese positive Entwicklung gab den Anlass, über die Strukturen und das Selbstverständnis nachzudenken.
Bei der Frühjahrskonferenz 1982 wurde von den Delegierten der Beschluss getroffen, den Namen in „Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR“ zu ändern. Infolgedessen wurden in den anderen Bundesländer Anträge für die Zweitverleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt, um so auch bewusster als Freikirche in der Öffentlichkeit aufzutreten – auch ein Grund für die Veränderung des Namens.
Danach kamen drei größere Gemeindegruppen zum Bund hinzu – die Gemeinden der Volksmission e.C. im Mai 1988, die ostdeutschen Elim-Gemeinden im Mai 1991 und 2000 und 2008 die Ecclesia-Gemeinden. Hier wird ein weiteres Prinzip des Bundes deutlich: Wir suchen als Sammlungsbewegung das Miteinander.
Das zeigt sich auch in der wachsenden Integrationsarbeit. In der „Arbeitsgemeinschaft Internationaler Gemeinden“ (AIG) finden sich inzwischen über 300 Gemeinden. Hier gibt der Bund seit 2008 den Gemeinden für Menschen mit anderer Sprache, Herkunft und Kultur ein Zuhause und fördert die Integration u. a. durch entsprechende Angebote und Ausbildungsmaßnahmen.
Auf den Schultern der Vorgänger
Präses Friedhelm Holthuis ist überzeugt: „Wir stehen heute auf den Schultern unserer Vorgänger. Weil die damaligen Entscheidungsträger und Verantwortlichen das Miteinander gesucht haben und mutige Schritte gegangen sind, können wir heute dieses Jubiläum feiern.“ Generalsekretär Peter Bregy ergänzt: „Es ist eine Erfolgsgeschichte, was hier geworden ist. Aktuell zählen zum BFP über 950 Gemeinde. Weit mehr als 2.000 Pastoren und Pastorinnen bzw. Mitarbeiter konnten in all den Jahrzehnten am Theologischen Seminar ausgebildet werden. Und auch die Teilnehmerzahl der jährlichen BFP-Konferenz wächst von Jahr zu Jahr.“
Zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) zählen 872 Mitgliedsgemeinden, 343 davon (39,3%) sind Migrationsgemeinden. Einschließlich der Kinder, Jugendlichen und regelmäßigen Gästen gehören 194.421 Personen dem BFP an. (Stand 01.01.2022). Der BFP ist Mitglied der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) und Gastmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
Weitere Infos unter: www.bfp.de / www.bfp-aktuell.de