01.07.2024

Kirche und Pietismus bleiben zusammen

ChristusBewegung: Die Bemühungen, beieinander zu bleiben, haben sich gelohnt

Zusammenwirken von Gemeinschaften und Kirchengemeinden vor Ort geregelt

Nach zwei Jahren intensiver Beratung zwischen Oberkirchenrat und den Vertretern der Gnadauer Werke in Württemberg, hat die Landessynode der „Vereinbarung Pietismus“ (ehem. Pietistenreskript) am 29. Juni 2024 mit breiter Mehrheit zugestimmt. Geregelt wird darin insbesondere das Zusammenwirken von Gemeinschaften und Kirchengemeinden vor Ort. Erfasst werden dadurch z. B. Bibelstunden in Kirchengemeinden, die selbstständig Abendmahl feiern möchten. Dies ist geordnet und möglich. Gleichzeitig wird die Gründung von Gemeinschaftsgemeinden in die Verantwortung der Verbände und des Oberkirchenrates gelegt.

Eine echte Erleichterung

Die Möglichkeiten der Ehrenamtlichen werden geweitet. Auch pastorale Aufgaben können ehrenamtlich übernommen werden – jedoch nicht im Freiflug. Die Vereinbarung hat den unbedingten Willen fixiert, dass unsere Kirche die Gemeinschaftsarbeit aktiv unterstützt, und umgekehrt die Gemeinschaftsarbeit sich ganz als Teil innerhalb unserer Landeskirche sieht. Dies wird z.B. darin deutlich, dass Taufen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit selbstverständlich als landeskirchliche Taufen gefeiert werden. Seitens der Werke haben die Vereinbarung unterzeichnet: Die Apis – Evangelischer Gemeinschaftsverband Württemberg e.V., Süddeutscher Gemeinschaftsverband e.V., Pregizer Gemeinschaftsverband e.V., Missionsschule Unterweissach – Bahnauer Bruderschaft, Diakonissenmutterhaus Aidlingen, Gnadauer Brasilienmission, Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e.V.

Als ChristusBewegung Lebendige Gemeinde haben wir die Schritte zur neuen Übereinkunft breit unterstützt. Dr. Friedemann Kuttler sagt dazu: „Ich freue mich sehr, dass die Landessynode nach langen Verhandlungen im Vorfeld nun das Gesetz zu den landeskirchlichen Gemeinschaften (Pietistenreskript) verabschiedet hat. Damit schaffen wir den Raum, dass landeskirchliche Gemeinschaften und Kirchengemeinden weiter segensreich wirken können.“

Die Bemühungen, beieinander zu bleiben, haben sich gelohnt!

Das Kirchliche Gesetz zu den Landeskirchlichen Gemeinschaften ist hier abrufbar.
https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Wir/Synode/2024/Sommersynode/Beilagen/TOP_29_-_Kirchliches_Gesetz_zu_den_Landeskirchlichen_Gemeinschaften__Beilage_76_.pdf