28.12.2024

Neuregelung Schwangerschaftsabbruch

Ein Beitrag von Frank Heinrich

EAD-Vorstand und politischer Beauftragter am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung nimmt Stellung

Wir haben die Debatte um §218 im Rahmen der ersten Lesung wie gebannt gemeinsam am Bildschirm verfolgt – und waren doch wenig überrascht darüber, wie die Debatte lief: Hier trafen wirklich grundlegend gegensätzliche Auffassungen über einige der wichtigsten ethischen Fragen – was ist Leben und welche Rechte stehen ihm zu – aufeinander.

Auffallend war, dass die Befürworter der Aufkündigung des aktuell bestehenden Kompromisses in großen Teilen lauter und emotionaler auftraten. Was auf jeden Fall deutlich wurde: Unter einer zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach anderen Regierung werden die Vorzeichen zu diesem Thema wieder anders stehen.

Auch wenn sich medial schon vieles nur noch auf den bevorstehenden Wahlkampf konzentriert: Es ist tatsächlich möglich, dass der Gesetzentwurf aus den Ausschüssen zurück ins Parlament zur 2. und 3. Lesung überwiesen wird und es somit noch vor der Wahl zur Abstimmung kommt. Diesen künstlichen Zeitdruck bei diesem Thema kritisieren wir deutlich. Mitglieder des Ethikrates tun dies ebenfalls, das Pro-Medienmagazin hat den entsprechenden FAZ-Artikel gut kommentiert.

Deshalb: Jetzt ist die richtige Zeit, auf die eigenen Wahlkreisabgeordneten zuzugehen – schriftlich oder auch persönlich – und dabei auf die ein, zwei Facetten des Themas einzugehen, die Ihnen und Euch besonders wichtig sind. Online-Petitionen werden leider nicht in derselben Dringlichkeit wahrgenommen wie die persönliche Kontaktaufnahme.

Darüberhinaus hat Pro einen Blick in die Wahlprogramme der Parteien geworfen und zusammengetragen, was dort zu den ethischen und lebensrechtlichen Fragen steht.

Frank Heinrich

(EAD-Vorstand und politischer Beauftragter am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung; Rückfragen möglich unter buero.berlin@ead.de / Tel. 030 20621357)