25.06.2022
Deutschland: Paragraf 219a - wie das Lebensrecht verspottet wird
Kommentar von Uwe Heimowski
(idea) Und wieder macht ein Spott-Video die Runde: Auf Twitter teilt die SPD-Bundestagsfraktion am 23. Juni unter dem Titel „Dieser Freitag wird einfach umwerfend“ ein Video, das eine Mauer zeigt mit dem Aufdruck § 219a, die von mehreren Abgeordneten zu fröhlicher Musik eingerissen wird.
Es stand klar im Koalitionsvertrag drin, dass die drei Parteien den Paragrafen 219a StGB – das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen – streichen wollen. Insofern ist es nicht überraschend, dass das Werbeverbot nun am 24. Juni gekippt wurde. Die Häme und der Spott hingegen waren in dieser Weise doch nicht zu erwarten – und wie fühlt es sich wohl für die Frauen an, die in einer tatsächlichen Gewissensnot stecken? Schon auf dem Weg zur 1. Lesung hatte vor einigen Wochen eine FDP-Abgeordnete ein Tanzvideo gepostet.
Warum die Entwicklung dramatisch ist
Der mühsam ausgehandelte Kompromiss wird ohne Not aufgedröselt. Denn machen wir uns nichts vor: § 219a StGB ist erst der Anfang. Es geht darum, Abtreibungen zu legalisieren. § 218 wird folgen, dazu noch einmal der Koalitionsvertrag: „Wir setzen eine Kommission … ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches … prüfen wird.“
Aus drei Gründen ist das dramatisch:
1. Weil Gesetze normativ sind. Wer Abtreibungen legalisiert, suggeriert, dass sie ein „normaler“ medizinischer Eingriff sind.
2. Weil das Lebensrecht des Kindes keinerlei Berücksichtigung findet – das ist nicht weniger als ein Verfassungsbruch.
3. Weil die bisherige Beratungsregelung einen Ausgleich schafft und eine Polarisierung und wie etwa in den USA (zwischen den Bewegungen „pro choice“ und „pro life“) vermeidet. Wer das ohne Not aufkündet, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Das hilft niemanden, schon gar nicht den Müttern und ihren Kindern.
Der Autor, Uwe Heimowski (Berlin), ist Politikbeauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz.