10.11.2018

Bulgarien: Einschränkungen für Christen

Ein dringender Aufruf der Europäischen und Bulgarischen Evangelischen Allianz zum Eintreten für unsere Glaubensgeschwister und ihre Rechte.

(AKREF/u) Ein restriktives Religionsgesetz ist in Bulgarien in Vorbereitung. Proteste dagegen erreichten uns von der Evangelischen Bulgarischen Allianz. Sie informieren und bitten uns darum, sich dringend dem Protest anzuschließen.

Hier der Brief der Bulgarischen Evangelischen Allianz an die Europäische Evangelische Allianz vom 7. November 2018

(übersetzt von AKREF/Österreich)

Wir möchten Sie über eine Gesetzesinitiative des bulgarischen Parlaments informieren, durch die die religiösen Rechte und die Religionsfreiheit der Kirchen, Konfessionen und religiösen Organisationen in unserem Land eingeschränkt würden.

Am 4. Oktober 2018 hat das Parlament bei der ersten Lesung grünes Licht für die geplante Änderung der gesetzlichen Bestimmungen des Landes über die Religionen gegeben.

Anfang Mai dieses Jahres wurden zwei separate Dokumente erstellt, die einen Proteststurm unter allen Religionsgemeinschaften des Landes ausgelöst haben, einschließlich der orthodoxen Kirche, Muslime, aller protestantischen Konfessionen, der armenischen und jüdischen Gemeinschaft, sowie der römisch katholischen Kirche.

Keine einzige Religionsgemeinschaft hat sich zustimmend zu den geplanten Änderungen geäußert. Mehrere protestantische Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen haben Protestschreiben übermittelt.

Die neuen Bestimmungen fordern, dass bulgarische Staatsbürger liturgische Aktivitäten nur dann vornehmen dürfen, wenn sie ihre theologische Ausbildung in Bulgarien abgeschlossen haben oder ihr ausländisches Diplom von einer zuständigen Regierungsstelle anerkannt wird. Weiters wäre eine Bestätigung einer lokalen Konfession erforderlich, dass sie von der Regierung anerkannt und registriert ist.

Die neuen Bestimmungen fordern eine Mindestzahl von 300 Mitgliedern, damit eine religiöse Gruppe Rechtspersönlichkeit erlangen kann. Überdies werden religiöse Aktivitäten in Gebäuden, die nicht für religiöse  Zwecke gewidmet sind, verboten.

Nach einem der beiden Gesetzesentwürfe wäre es nur der orthodoxen Kirche und den Muslimen gestattet, religiöse Schulen zu eröffnen und Klerus auszubilden. Alle anderen Religionsgemeinschaften würden aufgrund der niedrigen Zahl an Mitgliedern, die sich bei der Volkszählung von 2011 als solche deklariert haben, diskriminiert und könnten keine eigenen Institutionen zur Ausbildung von Klerus eröffnen. Die Ausstellung von akademischen Zeugnissen an Theologiestudenten wird allen kleineren Konfessionen verboten.

Beide Gesetzesentwürfe sehen massive Einschränkungen für die Ausübung religiöser Funktionen durch Ausländer vor. Die einzige Möglichkeit für einen Ausländer, sei es ein Missionar, Prediger, Lehrer, Evangelist, etc., einen Gottesdienst zu halten oder zu predigen, wäre, dies gemeinsam mit einem ordinierten bulgarischen Kleriker zu tun.

Spenden aus dem Ausland wären nach den Gesetzesentwürfen nur dann erlaubt, wenn sie für Bauprojekte oder soziale Hilfe bestimmt sind. Für jede Spende wäre zusätzlich die vorherige Erlaubnis des staatlichen Komitees für religiöse Angelegenheiten erforderlich. In anderen Worten, Unterstützung aus dem Ausland für von Christen betriebene medizinische Einrichtungen, Bildungsprojekte, Herausgabe von Literatur, kulturelle Veranstaltungen, Projekte für Kleinunternehmen, Initiativen von Volontären etc. wäre verboten. Dem Komitee für religiöse Angelegenheiten wurden allerdings keinerlei Entscheidungskompetenzen übertragen, welche Spenden aus dem Ausland zulässig wären.

Durch den Versuch, Spenden zu steuern bzw. zu behindern, sich in die theologische Ausbildung einzumischen und staatliche Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten des Klerus einzuführen, maßt sich der bulgarische Staat an, die Macht über das interne Leben der Religionsgemeinschaften zu übernehmen. Durch fast jeden Artikel der neuen Gesetzesentwürfe  erhebt der Staat zu Unrecht und in unfairer Weise Anspruch auf Macht über das religiöse Leben.

Nach der Billigung der Gesetzesentwürfe in erster Lesung ist eine Frist für mögliche Einsprüche bis zum 16. November 2018 vorgesehen, bevor die endgültige Fassung des Gesetzes erstellt wird.

Aufgrund ihrer Unzufriedenheit mit diesen Entwicklungen möchten die protestantischen Gemeinschaften in Bulgarien nun aktiv werden. Ganz oben auf der Agenda steht der Aufruf zum Gebet gegen die neue Politik der staatlichen Einmischung in kirchliche Angelegenheiten. Außerdem fordert die Bulgarische EA ihre Einbindung in den Ausschuss zur Erörterung der Gesetzesänderungen. Wir haben auch ein Zusammentreffen mit Premierminister Boyko Borisov gefordert, um unserer ausdrücklichen Ablehnung einer derartigen Einmischung der Regierung in religiöse Angelegenheiten Ausdruck zu verleihen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen erwägen, sich den Bemühungen anzuschließen und eventuell auch rechtliche Schritte zu unternehmen in der einhelligen Meinung, dass das neue Gesetz diskriminierend, verfassungswidrig und ungerecht ist.

Wir bitten euch, schreibt Pastor Rumen Bordjiev - Präsident der Bulgarischen Evangelischen Allianz

1.   Betet für die Situation in Bulgarien

2.   Alarmiert die Mitgliedsallianzen

3.   Kontaktiert die europäischen Institutionen, Abgeordnete zum Europaparlament, internationale Menschenrechtsorganisationen und auf Religionsfreiheit spezialisierte Organisationen und ersucht sie im Namen der Bulgarischen EA, gegen die geplante restriktive Gesetzgebung in Bulgarien aufzutreten bzw. rechtliche Schritte zu unternehmen.

4.   Schreibt Briefe an die bulgarische Regierung

5.   Danke für eure Gebete und Unterstützung

neues Gesetz im Wortlaut

Bulgarien - Restriktives Religionsgesetz in Vorbereitung

 

Meldung der Europäischen Evangelischen Allianz vom 8. November 2018:

Aus Bulgarien werden alarmierende Entwicklungen gemeldet. Bereits seit Mai dieses Jahres wird an einem neuen drakonischen Gesetz zur Regelung des religiösen Lebens gearbeitet, das die Aktivitäten aller Glaubensgemeinschaften behindern würde. Bisher war es schwierig, nähere Informationen zu bekommen. Doch jetzt möchten wir mitteilen, was wir heute herausfinden konnten, da die bulgarischen Christen nunmehr sehr deutlich um Hilfe bitten.

Die Angelegenheit ist dringend, da das Parlament offensichtlich als Termin für die Diskussion, bevor der Gesetzesentwurf ins nächste Stadium geht, den 16. November festgesetzt hat.

Nachstehend eine Zusammenfassung der Hauptprobleme mit den geplanten gesetzlichen Bestimmungen:

• Es wird nur bulgarischen Staatsbürgern gestattet sein, liturgische Handlungen vorzunehmen, und nur dann, wenn sie eine theologische Ausbildung in Bulgarien genossen haben oder ihre im Ausland erworbene Ausbildung vom bulgarischen Staat anerkannt wird.

• Es wird nur orthodoxen Christen und Muslimen gestattet sein, Priester bzw. Klerus auszubilden und religiöse Schulen zu betreiben. Dadurch werden sowohl Katholiken als auch evangelische Christen und Mitglieder von Freikirchen massiv diskriminiert.

• Ausländern wird es nur dann gestattet sein zu predigen, wenn sie dies gemeinsam mit einem bulgarischen ordinierten Priester, Pastor oder Kleriker tun.

• Spenden aus dem Ausland sollen nur noch für Bauprojekte und soziale Hilfe erlaubt sein und zusätzlich der Zustimmung des Staates bedürfen. So wird es z.B. nicht möglich sein, Gehälter von Pastoren vom Ausland aus zu bezahlen.

• Religiöse Aktivitäten dürfen nur noch innerhalb der dafür gewidmeten Gebäude stattfinden.

• Nur religiöse Gruppen mit mehr als 300 Mitgliedern können Rechtspersönlichkeit erlangen.

Diese neuen Gesetzesbestimmungen würden im Falle ihres Inkrafttretens dem bulgarischen Staat eine umfassende und ungerechtfertigte Machtposition zur Einmischung in die Angelegenheiten aller Glaubensgemeinschaften verleihen. Keine einzige Glaubensgemeinschaft in Bulgarien unterstützt das Gesetzesvorhaben.

Die Bulgarische Evangelische Allianz hält den Entwurf für so mangelhaft, dass Abänderungen die Probleme nicht lösen können. Der ganze Entwurf müsste verworfen werden. Wenn das Parlament die Gespräche weiter führen möchte, sollten Kirchenvertreter eingebunden werden.

 

Ein Link zur Zeitung des Vatikan: www.vaticannews.va/de/welt/news/2018-11/bulgarien-kirchen-muslime-religionsgesetz-proteste.html

Eine Übersetzung des Gesetzesentwurfs vom Bulgarischen ins Englische liegt dem Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA vor (akref@evangelischeallianz.at) und kann dort angefordert werden.