06.11.2008

Gericht verfügt Rückführung deutscher Kinder nach Thailand

Allianz-Generalsekretär Steeb: Grobe Missachtung der Menschenrechte

Gericht verfügt Rückführung deutscher Kinder nach Thailand

Allianz-Generalsekretär Steeb: Grobe Missachtung der Menschenrechte

S t u t t g a r t (idea) – Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat die Rückführung von drei kleinen Kindern nach Thailand verfügt. Dort soll ein Gericht entscheiden, ob die ein, vier und fünf Jahre alten Jungen künftig beim deutschen Vater in Thailand oder bei der in die Bundesrepublik zurückgekehrten deutschen Mutter leben sollen. Der Hintergrund: Die Eltern zogen vor vier Jahren von Stuttgart in den thailändischen Ferienort Phuket, um sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Die Ehe scheiterte, als die Frau erkennen musste, dass der Lebensstil nicht mit ihrem christlichen Glauben zu vereinbaren sei. Sie kehrte mit den Kindern nach Stuttgart zurück, wo sie von einer evangelischen Kirchengemeinde unterstützt wird. Doch der Vater klagte wegen angeblicher Kindesentführung und verlangte die Rückführung. Unter Berufung auf die Haager Konvention zum Schutz von Kindern gaben das Stuttgarter Landgericht und im Berufungsverfahren auch das Oberlandesgericht dem Vater Recht. Die Konvention besagt, dass in Streitfällen die Gerichte des Landes über den Aufenthalt von Kindern entscheiden, in dem die Kinder zuletzt lebten. Die Bestimmung soll verhindern, dass beispielsweise muslimische Väter ihre Kinder aus Deutschland gegen den Willen der Mutter in ein arabisches Land bringen und ein dortiges Gericht über den Aufenthalt der Kinder entscheidet.

Gang zum Bundesverfassungsgericht?

Aufgabe der Konvention ist der Schutz des Kindeswohls, sagte der auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart) gegenüber idea. Das sei allerdings bei dem Stuttgarter Fall nicht gegeben. Es sei „sehr ungewöhnlich“, ein thailändisches Gericht über das Wohl deutscher Kinder entscheiden zu lassen. In Ländern mit viel Korruption werde häufig danach geurteilt, wer die besten Beziehungen habe, anstatt sich an internationale Gepflogenheiten zu halten. Die Wahrscheinlichkeit, dass die drei betroffenen Kinder später in ihre deutsche Heimat zurückkehren dürften, sei sehr gering. Seitter kündigte den Gang zum Bundesgerichtshof und gegebenenfalls zum Bundesverfassungsgericht an. Nach Ansicht des Generalsekretärs der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), ist die angeordnete Rückführung der Kinder eine „grobe Missachtung der Menschenrechte“. Gegenüber idea bezeichnete er es als „unglaublich“, dass die rigorose Anwendung von Gesetzen wichtiger sei als das Kindeswohl, das sie schützen sollen. Christen könnten nicht begreifen, dass die Kinder einer deutschen Christin gegen ihren Willen in ein buddhistisch geprägtes Land gebracht würden, damit dort über ihre Zukunft entschieden werde. Aus Medienberichten gehe hervor, dass in Thailand andere Rechtsauffassungen herrschten als in Deutschland. Steeb war Ende Oktober in dem südostasiatischen Land, wo er an der Generalkonferenz der Weltweiten Evangelischen Allianz teilnahm.