15.10.2006

Unionsfraktion: Christenverfolgung ist ein zentrales Problem

80 Prozent aller Verfolgten sind Christen – Kauder: Christlichen Glauben stärken

Unionsfraktion: Christenverfolgung ist ein zentrales Problem

80 Prozent aller Verfolgten sind Christen – Kauder: Christlichen Glauben stärken

B e r l i n (idea) – Rund 80 Prozent aller Menschen, die wegen ihres Glaubens verfolgt werden, sind Christen. In 50 von 200 Staaten der Welt werden Christen bedrängt und verfolgt. Das sagte die Menschenrechtsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach (CDU), bei einer Anhörung ihrer Fraktion zur weltweiten Christenverfolgung am 16. Oktober in Berlin. Neben Ländern wie Nordkorea, Saudi-Arabien und dem Iran müsse auch die Situation der Christen in der Türkei mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Steinbach: „Die Frage der Religionsfreiheit muss Einfluss auf die Beurteilung der Europareife der Türkei haben, wenn man denn überhaupt der Auffassung ist, dass dieses nicht-europäische Land in die EU gehört.“ In der Türkei hätten in der Vergangenheit vor allem Gewalttätigkeiten gegen Katholiken zugenommen. So könne etwa der römisch-katholische Bischof von Anatolien sein Amt nur unter Polizeischutz ausüben. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, nannte die Verfolgung von Christen aufgrund ihres Glaubens ein zentrales Menschenrechtsproblem. Es dürfe nicht sein, dass manche Staaten die Rechte von Menschen davon abhängig machen, welchen Glauben sie haben. Allerdings werde das Eintreten für die Rechte von Christen etwa in islamischen Ländern nur gelingen, „wenn wir uns selber unserer Sache sicher sind“, so Kauder. „Den Glauben dürfen wir auch hier in Deutschland nicht als Privatsache betrachten, sondern müssen ihn als Teil des gesellschaftlichen Lebens betrachten.“

Gröhe fordert Änderung des Asylrechts

Der Justitiar der Unionsfraktion, Hermann Gröhe, der bei der Veranstaltung als Mitglied des Rates der EKD auftrat, forderte eine Änderung des Asylrechts in Deutschland. Es greife zu kurz, nur dann von Christenverfolgung zu sprechen, wenn in einem Land der Glaube auch im Privatleben nicht mehr ausgeübt werden könne. „Zum Christentum gehört eine öffentliche Dimension dazu“, so Gröhe. Menschen, denen es verboten ist, öffentlich für ihren Glauben zu werben, müssten etwa bei Asylverfahren ebenfalls als religiös verfolgte Menschen anerkannt werden.

Kirchenstaatsverträge auch für Muslime

Der Beauftragte des katholischen Deutschen Bischofskonferenz am Sitz der Bundesregierung in Berlin, Prälat Karl Jüsten, erinnerte daran, dass sich auch westliche Staaten häufig schwer täten, tolerant gegenüber Muslimen zu sein. Er hoffe, dass auch mit Muslimen bald Kirchenstaatsverträge abgeschlossen werden könnten. Das Staatskirchenrecht sei kein Recht exklusiv für die Kirchen, es müsse allen Religionen offen stehen. Massive Kritik am Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen übte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke. In dem Gremium sei derzeit Pakistan als Sprecher der Länder der islamischen Konferenz der Hauptakteur. Die christlich geprägten Staaten befänden sich dagegen „schon lange auf dem Rückzug.“