15.03.2005

Antidiskriminierungsgesetz gefährdet Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Evangelikale befürchten negative Konsequenzen für Arbeits- und Mietrecht<br />

Antidiskriminierungsgesetz gefährdet Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Evangelikale befürchten negative Konsequenzen für Arbeits- und Mietrecht

B o n n (idea) – Das geplante Antidiskriminierungsgesetz (ADG) stellt einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften dar. Zu diesem Schluß kommt ein gemeinsames Gutachten des Arbeitskreises für Religionsfreiheit der Deutschen Evangelischen Allianz (AKREF) und des Martin Bucer Seminars (Bonn). Der Gesetzentwurf verbietet nicht nur Diskriminierungen wegen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, sondern auch wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Die Kirchen müßten vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, aber möglicherweise auch im Mietrecht mit Schwierigkeiten zu rechnen, heißt es in dem Gutachten der evangelikalen Organisationen. Zwar regele das ADG, daß für Leiter, Verkündiger oder Lehrer von Religionsgemeinschaften die Religion eine wesentliche berufliche Anforderung sei, so daß die Kirchen nicht zur Anstellung andersreligiöser oder religionsloser Verkündiger oder Leiter gezwungen würden. Konflikte könne es aber im Blick auf Bestimmungen geben, daß bestimmte Positionen nur von Männern ausgeübt werden dürfen. Dies betreffe einige Freikirchen oder Gemeinschaften, unter Umständen auch die katholische Kirche, die unter Berufung auf die Bibel nur Männer als Verkündiger zulassen. Das ADG könne die Kirche auch zwingen, bei Büroangestellten, Fahrern, Krankenschwestern und Küchenpersonal auf religiöse Bindungen zu verzichten, weil ihre Arbeit in keiner Beziehung zum religiösen Selbstverständnis des Arbeitgebers stehe, befürchtet der Gutachter, der Jurist Thomas Zimmermanns (Bonn).

Große Unsicherheit wegen mehrdeutiger Bestimmungen

Im Mietrecht drohten ebenfalls Einschränkungen. Kirchen und christliche Hausbesitzer könnten Probleme bekommen, wenn sie Wohnungen nur an Personen vermieten wollen, die sie als Christen kennen. Dagegen könnten beispielsweise Moslems oder Homosexuelle klagen. Laut Zimmermanns ist bislang nicht klar, ob das Benachteiligungsverbot des ADG auch bei privater Vermietung einer einzelnen Wohnung gilt. Mehrdeutige Bestimmungen hätten zu großer Unsicherheit geführt, weil ein möglicherweise Diskriminierter seine Benachteiligung lediglich glaubhaft machen müsse. Zimmermanns' Fazit: „Das ADG ist das Musterbeispiel eines Gesetzes, in dem sich Ideologie über Recht und Sachverstand erhebt.“

Im Zweifel Gott mehr als dem Gesetz gehorchen

 

Zimmermanns empfiehlt Kirchen, Gemeinden und einzelnen Christen, die mit dem zukünftigen ADG aus Glaubens- und Gewissensgründen in Konflikt geraten, Schadensersatzleistungen zu verweigern. Sie sollten den Rechtsweg beschreiten und eine Niederlage riskieren. Es gelte der Grundsatz: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Nach Ansicht des Vorsitzenden des AKREF, Pfarrer Paul Murdoch (Großsachsenheim bei Stuttgart), bestätigt das Gutachten die Bedenken, die die Europäische Evangelische Allianz schon gegen die Vorlage der EU vorbrachte.

Weitere Informationen: Verknüpfung mit: www.bucer.de/aktuelles/newsmeldungen/09032005.html