15.09.2020

Deutschland: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christliche Imbissbesitzerin

Polizei beschlagnahmt Plakat mit kritischem Bibelzitat zu Homosexualität

Berlin (idea) – Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die Christin Park Young-Ai eingeleitet. Das erklärte ihr Anwalt Hermann Frank (Chemnitz) auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Deswegen habe die Polizei in dem Lokal „Ixthys“ (Altgriechisch: Fisch), das die gebürtige Koreanerin im Stadtteil Schöneberg betreibt, eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sie zu einer Anhörung vorgeladen. Grund ist ein Bibelzitat, das die 71-Jährige im Lokal aufgehängt hat. Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten sind (Zitat gemäß dem Wortlaut auf der Stoffbahn): „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der einen von allen diesen Gereueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Bibelzitat hatte in der Vergangenheit bereits Kritik von Schwulen-Aktivisten hervorgerufen. Bei der Durchsuchung des Lokals wurde die Stoffbahn beschlagnahmt. Im Gastraum sind alle Wände durch Bahnen verhängt, die mit Versen aus dem Alten und Neuen Testament beschrieben sind. In der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses erklärte das Amtsgericht Tiergarten, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt „ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung“ zum Ausdruck gebracht. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass ihr Lokal in einem Viertel liege, in dem viele Schwule lebten und ausgingen. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Sie nahm wenigstens billigend in Kauf, dass das Bibelzitat geeignet ist, Hass und Gewalt gegen schwule Männer hervorzurufen oder zu verstärken.“

Rechtsanwalt: Jeder Mensch hat das Recht, die Bibel zu zitieren

Rechtsanwalt Frank erklärte gegenüber idea, er habe beim Amtsgericht gegen die Durchsuchung Beschwerde erhoben. Sie sei „ein unglaublicher Vorgang“. In der Beschwerdebegründung habe er darauf hingewiesen, dass die Religionsfreiheit auch das Recht auf freie Verkündigung von Glaubensgrundsätzen und die Vermittlung von Glaubensinhalten umfasse. Im Zentrum des christlichen Glaubens stehe die Überzeugung, dass Menschen sich bemühen sollten, ihre durch Sünden verursachte Trennung von Gott zu überwinden und dementsprechend keine Sünden zu begehen. Es sei deshalb Ausdruck von Parks christlicher Nächstenliebe, ihre Mitmenschen darauf hinzuweisen, welche Verhaltensweisen in der Bibel als Sünde bezeichnet würden. Umgekehrt hätten Passanten, die sich an den Bibelzitaten störten, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „kein Recht darauf, von der Konfrontation mit fremden Glaubensbekundungen verschont zu bleiben“. Weiter heißt es in der Beschwerde, die Bibel sei in Deutschland ein frei und unzensiert zu erwerbendes Buch. „Wenn die Bibel aber in Deutschland gelesen werden darf, darf sie auch zitiert werden.“ Wenn man sich ihre Sittlichkeitsvorstellungen zu eigen mache, liege darin keine Aufstachelung zum Hass gegen Menschen, die andere Sittlichkeitsvorstellungen hätten. Das Amtsgericht habe zudem ignoriert, dass Park „auch andere Bibelzitate an den Wänden ihres Lokals aufgehängt hatte, die Gottes Liebe zu den Menschen in dem Erlösungswerk Jesu Christi erklären und damit nicht die Menschenfeindlichkeit der Beschuldigten, sondern gerade ihre Liebe zu ihren Mitmenschen zum Ausdruck bringen“.