14.02.2020
Indien: Regierung bewilligt staatliche Zuschüsse für religiöse Minderheiten
Orissa
Bhubaneswar (Fides) - Die von Premierminister Shri Naveen Patnaik angeführte Regierung des Bundesstaates Orissa hat 16 Millionen indische Rupien (über 200.000 Euro) als besonderen Beitrag zu religiösen und sozialen Institutionen christlicher und muslimischer religiöser Minderheiten bereitgestellt, die im Bundesstaat auch die auch zum Zwecke der Unterbringung von Pilgern der jeweiligen Glaubensgemeinschaft genutzt werden können. Die Mittel des staatlichen "Special Problem Fund" ist für Interventionen in besonderen Notsituationen vorgesehen.
Ungefähr 60 Vertreter der christlichen und muslimischen Glaubensgemeinschaft trafen sich am 13. Februar mit Premierminister Naveen Patnaik und drückten "Dankbarkeit für die finanzielle Unterstützung für die Entwicklung von Minderheiten". Prälat Prasanna Pradhan, Generalvikar der Erzdiözese Cuttack-Bhuabaneswar, tat dies im Namen der christlichen Gemeinde Orissa. Es werdeverschiedene muslimische und christliche Institute von den Zuschüssen profitieren, darunter auch die Ordensgemeinschaft der Missionarinnen der Nächstenliebe. "Die Schwestern von Mutter Teresa sind Naveen Patnaik dankbar, dass am 4. September 2016 einen Straße nach Mutter Teresa benannt wurde. Im Namen unserer Heiligen werden wir weiterhin unseren Beitrag zur Menschheit durch unseren Dienst im Zeichen der leisten", so die Oberin der Ordensgemeinschaft in Bhubaneswar, Schwester Rangina Kerketta.
Die Regierung von Orissa richtete unterdessen auch eine Sonderkommission für benachteiligte Klassen ein, die Wege für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung rückständiger Bevölkerungsgruppen, der Armen und der Ausgestoßenen finden soll, darunter auch Dalits, die nach offiziellen Angaben 54% der Gesamtbevölkerung des Staates ausmachen. Die neue Kommission wird hauptsächlich den Bildungs- und Berufsbildungsangebote unter den ärmsten und schwächsten sozialen Gruppen im Bundesstaat Orissa fördern.
(PN-PA) (Fides 14/2/2020)